Selbsterfahrung & Supervision
Gerne gebe ich mein Wissen und meine berufliche Erfahrung, welche ich in vielen Jahren in verschiedenen Kliniken (in Österreich und in Deutschland) und im Zuge meiner selbstständigen Arbeit gesammelt habe weiter. Bisher habe ich in Kliniken mit den Schwerpunkten: Psychosomatik, Neurologie, Orthopädie und Geriatrie gearbeitet. Einzel- und Gruppentherapie, sowie psychoedukative Verfahren sind mir gut vertraut. Ebenso durfte ich als psychologische Leitung wichtige Erfahrungen sammeln.
Selbsterfahrung
Unter dem Begriff „Selbsterfahrung“, welche ich sowohl im Einzel- und im Gruppensetting anbiete, versteht man das Kennenlernen und Reflektieren über das Erleben und Agieren der eigenen Person (seines Selbst) insbesondere in herausfordernden Situationen. Sie dient dem persönlichen Erkenntnisgewinn sowie der persönlichen Entwicklung und ist – je nach angestrebter Ausbildung (z.B. im Bereich der Klinischen Psychologie) in unterschiedlicher Stundenanzahl vorgeschrieben.
Für AusbildungskandidatInnen zur Klinischen- bzw. GesundheitspsychologIn lautet die Regelung zur Selbsterfahrung wie folgt, siehe Psychologengesetz 2013, für Gesundheitspsychologen gilt §15. (1) 3., für Klinische Psychologen §24. (1) 3.:
„…eine im Zusammenhang mit der Ausbildung zu absolvierende Selbsterfahrung im Ausmaß von zumindest 76 Einheiten, wovon zumindest 40 Einheiten in Einzelselbsterfahrung bei höchstens zwei Personen zu absolvieren sind“.
Supervision
Supervision (latein. Über-Blick) ist eine Beratungsform, welche zum Ziel hat, das eigene Handeln zu überprüfen, zu erweitern und gegebenenfalls zu verbessern. Es geht darum Anregungen für neue Perspektiven und Behandlungsoptionen zu erlangen. Ich biete Supervision sowohl im Einzel- als auch im Gruppensetting an.
Für AusbildungskandidatInnen zur Klinischen- bzw. GesundheitspsychologIn lautet die Regelung zur Supervision wie folgt, siehe Psychologengesetz 2013, für Gesundheitspsychologen gilt §15. (1) 3., für Klinische Psychologen §24. (1) 3.:
„…eine im Zusammenhang mit der Ausbildung zu absolvierende Supervision im Ausmaß von zumindest 120 Einheiten für Klinische Psychologen und 100 Einheiten für Gesundheitspsychologen“.